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   BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19   

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https://dejure.org/2019,27305
BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19 (https://dejure.org/2019,27305)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2019 - 5 StR 195/19 (https://dejure.org/2019,27305)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - 5 StR 195/19 (https://dejure.org/2019,27305)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verwertbarkeit und Vorhalt einer vor der Belehrung als Beschuldigter abgegebenen Spontanäußerung (Darlegungsanforderungen der Verfahrensrüge; qualifizierte Belehrung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge: BVW wegen nicht aureichender Beschuldigtenbelehrung: Übergang Zeuge - Beschuldigter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 315
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
    Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
    Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702).
  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89

    Verwertbarkeit eines spontanen Geständnisses vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
    Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
    Die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen müssen so vollständig und genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund dieser Darlegung das Vorhandensein eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14, StraFo 2015, 70 mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18

    Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
    Zinsbeginn der ab Rechtshängigkeit beantragten Zinsen ist der Tag nach Eingang der Adhäsionsantragsschrift bei Gericht (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 96).
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